Wichtiges zur Planung –

worauf Sie unbedingt achten sollten

Gar nicht so leicht wie gedacht

Wenn man eine Wohnraumerweiterung in den Außenbereich plant, kommen teilweise ganz andere Fragestellungen und Herausforderungen zusammen, als wenn man seine Innenräume gestaltet. Schon der Bau einer Terrassenüberdachung oder Wintergartens sollte wohl geplant und von einem Fachteam begleitet werden. Dabei geht es gar nicht alleine um die technische Planung und die Konstruktion. Es geht dabei von rechtlichen Grundsatzfragestellungen über Designfragen, bauliche Grundvoraussetzungen und technische Anforderungen an Ihre neue Terrassenüberdachung oder Wintergarten.

1. Grenzen beachten

Wer Haus und Garten besitzt, hat nicht immer auch eine Terrasse. Wer eine Terrasse plant oder eine vorhandene erweitern möchte, sollte dabei nicht vergessen, den rechtlichen Gesichtspunkten besondere Beachtung zu schenken. Wer sowieso nach innen zum Garten hin baut, wird dabei keine Schwierigkeiten bekommen. Wer jedoch seinen neuen Wohnraum nach außen hin plant, sollte unbedingt nochmal die Grundstücksgrenzen in Augenschein nehmen. Sollten Sie die Grundstücksgrenzen überschritten haben und das wird behördlich auffällig, vlt. durch eine Meldung durch den Nachbarn, dann kann so ein Fall bis vor ein Gericht gehen. Dort sehen die Chancen dann nicht gut aus. Die Gerichte urteilen zwar korrekt im Sinne desjenigen, dessen Grenze verletzt wurden. Sie urteilen aber auch hart, strikt nach den baulich-rechtlichen Bestimmungen, die gelten. So etwas kann dann leider dazu führen, dass nicht nur eine Korrektur am Bauwerk vorgenommen werden muss, sondern tatsächlich auch ein Abriss drohen kann. Das ist nicht nur teuer, sondern auch sehr bitter. Daher lieber nochmal selbst versichern, ob der geplante Bau oder die Erweiterung einer Terrasse, insbesondere mit einer Überdachung zusammen, zu nah an der Grundstücksgrenze verlaufen könnte.

2. Baugenehmigung

Brauche ich für mein Projekt eine Baugenehmigung?

Insbesondere im Do-it-yourself-Bereich wird bei Projektstart nicht immer an die rechtlichen Anforderungen für das Bauvorhaben gedacht. Dabei ist es nicht unbedingt von Relevanz, ob Sie "nur" ein Terrassendach oder Carport errichten wollen, oder einen ausgewachsenen Wintergarten oder eine größere frei stehende Konstruktion im Garten. Die Bundesländer regeln das teilweise unterschiedlich und die gesetzlichen Vorgaben müssen, wenn sie nicht genehmigungsfrei sind, zwingend eingehalten werden. Ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht, sollte daher vorab immer geprüft werden.

Ein dringender Rat: Lassen Sie sich nicht davon beeinflussen, dass andere ohne Baugenehmigung gebaut haben und Ihnen raten, dasselbe zu tun, weil man vlt. etwas Geld und Aufwand spart. Oft ist es so, dass man mit einer fehlenden Baugenehmigung für sein Terrassendach oder Kaltwintergarten durchkommen kann. Fällt dies jedoch bei einer äußeren Kontrolle bei der Stadt oder Gemeinde auf, kann dies schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu Strafzahlungen oder sogar Abriss. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen. Scheuen Sie daher nicht den Gang zur Behörde oder beauftragen Sie uns. Wir erledigen alle notwendigen Gänge so weit möglich für Sie mit, damit Sie mit möglichst geringem Aufwand Ihr Traumprojekt realisieren können.

3. Versicherung

Eine Versicherung für ihr neues Terrassendach oder den Kaltwintergarten werden wohl nicht alle Menschen auf dem Schirm haben, wenn Sie ihr Traumprojekt realisiert haben und die ersten schönen Tage auf der Terrasse verbracht werden. Das ist doch Sicherheitsglas im Terrassendach, das hält schon was aus. Ja, tut es, aber eben auch nicht alles. Ebenso verhält es sich mit der Gesamtkonstruktion. In aller Regel wird nichts passieren. Versicherungen sind für die wenigen Fälle da, in denen eben doch etwas passiert ist.

Muss man denn extra eine Versicherung mit abschließen? Klare Antwort: Nein, muss man nicht. Man tut aber gut daran. Schließlich ist der Rest ihres Wohnraumes, sprich Haus, auch versichert. Dazu kommt es auch immer auf die ganz individuelle Lage an. Leben Sie auf einer Lichtung nahe am Waldrand? Dann sind Stürme und abgerissene Äste und Bäume eine Gefahr für jedes Dach. In allen Bereichen, in denen starke Winde auftreten und Bewuchs nicht fern ist, sollte eine Versicherung in Erwägung gezogen werden. In Senken und Tälern, nahe an Flüssen oder anderen Gewässern, sollte zudem die Möglichkeit einer Überflutung bedacht werden. Kaum eine Region in Deutschland ist nicht schon Ort des Grauens für alle Dächer geworden, wenn ein Hagelsturm golfballgroße Geschosse vom Himmel schickt. Aufnahmen von oben zeigen dann erst das wahre Ausmaß an Schäden. Zerborstenes Glas, zerschlagene Ziegel, eingedellte Autodächer kommen dann häufig ins Bild. Wir sind nicht schutzlos, aber bleiben Wind und Wetter ausgesetzt, wenn es um Terrassendächer und Kaltwintergärten sowie Carports geht. So gut auch die Sicherheitstechnik, allen voran das Sicherheitsglas, geworden ist, so wenig gibt es eine Garantie dafür, dass nie etwas passieren wird. Wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, dann lassen Sie sich beraten und lassen Sie Ihr Versicherungsmodell auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Eine allumfassende Elementarschadensversicherung ist sicherlich für die allermeisten zu viel des Guten. Daher wählen Sie eine entsprechende Versicherung, die eine potenzielle Schadenslage am besten mit abdeckt. Auch sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht alle Schadensfälle, die eintreten können, in einem Versicherungspaket mit abdecken lassen. Damit wird so eine allumfassende Versicherung sehr schnell sehr teuer. Als Faustregel kann man sagen, dass man kleiner bis mittlere Schäden, die selbst getragen werden können, nicht mit abgesichert werden sollten. Große Schadensereignisse, die ein handhabbares Maß an Eigenbeteiligung überschreiten, sollten dann gänzlich versichert werden. Das wäre sicherlich der Fall, wenn ein Baum auf den Kaltwintergarten fällt, oder die Terrassenüberdachung vom Sturm zerstört wurde. Auch wenn Ihr Carport auf Ihr Auto fällt, können schnell hohe Schadenssummen aufkommen, die man abgesichert wissen möchte.

Sollte man denn nun eine Extra-Versicherung für den Carport, die Terrassenüberdachung oder den Kaltwintergarten abschließen? Wir empfehlen dies ausdrücklich, wenn eine Versicherung für entsprechende Anbauten nicht schon in der hauseigenen Versicherung ausdrücklich mit einbezogen wurde. Dies ist auch seltener der Fall. Daher sollte davon ausgegangen werden, dass diese Erweiterungen nicht miteinbezogen sind. Wenn doch, bleibt die Frage, zu welchen Umständen und Konditionen diese Objekte mitversichert sind. Welche Schadensfälle sind mit abgedeckt, wie hoch fällt die Eigenbeteiligung aus usw..